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AmiVio-Mitarbeiterin unterstützt eine Seniorin im Haushalt in der StädteRegion Aachen
Haushaltshilfe & Alltagsbetreuung · Aachen & Düren

Haushaltshilfe & Alltagsbetreuung in Aachen

Unterstützung für Senioren, Familien und alle, die Entlastung im Alltag brauchen. AmiVio übernimmt auf Wunsch auch den Schriftverkehr mit der Krankenkasse.

Qualifiziert und zuverlässig · seit 2024 in der StädteRegion Aachen

Das könnte Ihnen zustehen

Leistungen der Pflegekasse rechnen wir direkt ab, bei der Krankenkasse unterstützen wir Sie beim Antrag.

131 €
Entlastungsbetrag / MonatAb Pflegegrad 1 (§ 45b SGB XI). Direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.
40%
UmwandlungsanspruchBis 40 % der Pflegesachleistung ab Pflegegrad 2 (§ 45a Abs. 4 SGB XI).
3.539 €
Verhinderungspflege / JahrWenn pflegende Angehörige eine Pause brauchen (§ 39 SGB XI, ab Pflegegrad 2).
§ 38
Haushaltshilfe der KrankenkasseBei Krankheit oder nach dem Krankenhaus, bei Schwangerschaft § 24h SGB V. Wir unterstützen beim Antrag.
20%
Steuererleichterung20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG).

Unsicher, was für Sie gilt? Zum Förderkompass →

Wer zahlt? Oft die Pflege- oder Krankenkasse.

Mit Pflegegrad rechnet AmiVio als nach § 45a SGB XI (AnFöVO NRW) anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag direkt mit der Pflegekasse ab. Bei Schwangerschaft oder nach einem Krankenhausaufenthalt kommt die Krankenkasse infrage; dort unterstützen wir Sie beim Antrag. Die Klärung erfolgt kostenlos in einem ersten Telefonat. AmiVio ist in der StädteRegion Aachen und im Kreis Düren tätig. AmiVio ist kein Pflegedienst und erbringt keine häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V), sondern ergänzt Pflegedienste.

Krankenkassen & Partner

Pflegekasse direkt, Krankenkasse mit Antragsunterstützung

Für gesetzlich Versicherte kann die Krankenkasse die Haushaltshilfe nach ärztlicher Verordnung übernehmen (§ 38 SGB V bei Krankheit, § 24h SGB V bei Schwangerschaft). Über Kostenübernahme und Abrechnungsweg entscheidet Ihre Kasse im Einzelfall, wir unterstützen Sie beim Antrag. Zu den Kassen unserer Klientinnen und Klienten zählen unter anderem:

Die Auflistung dient der Information und stellt keine Kooperations-, Vertrags- oder Empfehlungsbeziehung dar. Anspruch und Abrechnung werden im Einzelfall von Ihrer Krankenkasse geprüft. Wir unterstützen Sie kostenlos beim Antrag. AmiVio ist kein Pflegedienst und erbringt keine häusliche Krankenpflege (§ 37 SGB V).

In 5 Schritten

So einfach geht es los

Von der ersten Anfrage bis zur Betreuung. Transparent und auf den Bedarf abgestimmt.

Anfrage stellen

Per Telefon, Formular oder E-Mail.

Bedarf klären

Im kurzen Gespräch werden Ort, Bedarf, Häufigkeit und Starttermin geklärt.

Erstgespräch

Ein persönliches, kostenloses Gespräch, auf Wunsch zu Hause.

Planung & Start

Die Termine werden abgestimmt, der Start erfolgt wie vereinbart.

Flexibel bleiben

Klare Absprachen von Anfang an. Anpassungen sind jederzeit möglich.

Bereit für den ersten Schritt?

Kontakt

Haben Sie Fragen?

Melden Sie sich per Telefon, E-Mail oder Formular. Die Beratung ist kostenlos.

Kostenlos & unverbindlich · ca. 1 Minute

Schritt 1 von 8

Wer benötigt Hilfe?

Wobei wird Unterstützung benötigt?

Wie oft?

Pflegegrad vorhanden?

Welcher Pflegegrad?

Wann?

In welcher Stadt?

Ihre Kontaktdaten

Vertrauen durch Qualität

Warum Familien AmiVio vertrauen

Qualifiziertes Personal Flexibel & schnell Sicher & transparent Persönlich & verlässlich
250+
Zufriedene Kunden
2+
Jahre Erfahrung
40+
Qualifizierte Helfer
Häufige Fragen

Gut zu wissen

Wer braucht Haushaltshilfe und Alltagsbetreuung?
Senioren, Menschen mit Einschränkungen, pflegende Angehörige, Schwangere und alle, die Unterstützung im Alltag benötigen. Bei Schwangerschaft oder nach einem Krankenhausaufenthalt kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen (§ 38 SGB V). AmiVio berät zu den passenden Optionen.
Ist eine Vorauszahlung nötig?
Bei Leistungen der Pflegekasse nicht: AmiVio ist nach § 45a SGB XI (AnFöVO NRW) anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag und rechnet Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI), Umwandlungsanspruch (§ 45a Abs. 4 SGB XI) und Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bei Leistungen der Krankenkasse (§ 38 SGB V, § 24h SGB V) entscheidet Ihre Kasse im Einzelfall über Kostenübernahme und Abrechnungsweg; dort unterstützen wir Sie beim Antrag.
Welche Leistungen bietet AmiVio?
Haushalt und Reinigung, Einkaufsservice, Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen, Kochen und Wäsche, Gartenhilfe sowie Bürokratiehilfe beim Ausfüllen von Anträgen.
Hilft AmiVio auch bei Schwangerschaft?
Ja. Bei Beschwerden oder nach der Entbindung kann die Krankenkasse die Kosten der Haushaltshilfe übernehmen (§ 38 SGB V). AmiVio unterstützt bei der Antragstellung.
Gelten feste Stundenpläne?
Nein. Möglich sind ein bis zwei Stunden pro Woche oder tägliche Hilfe. Der Umfang wird nach Absprache festgelegt. Mindeststunden gibt es nicht.