Förderkompass: Was steht mir zu? | Haushaltshilfe Aachen
Haushaltshilfe und Alltagsbetreuung können von verschiedenen Stellen finanziert werden – je nach Ihrer Lebenssituation. In wenigen Schritten ermitteln Sie, welche Optionen für Sie infrage kommen. Wir prüfen Ihren Anspruch kostenlos.
Haushaltshilfe der Krankenkasse (§ 38 SGB V)
Bei Schwangerschaft, nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Erkrankung übernimmt die Krankenkasse nach Genehmigung die Kosten der Haushaltshilfe. (Voraussetzungen je nach Kasse – bitte prüfen.)
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Ab Pflegegrad 2: Braucht die pflegende Person eine Pause, können Sie auf Unterstützung durch einen Ersatzbetreuer zurückgreifen. Der gemeinsame Jahresbetrag mit Kurzzeitpflege beträgt bis zu 3.539 €. (Stand: 07/2025.)
Steuerlich absetzbar (§ 35a EStG)
Privatleistungen wie Garten- und Hausarbeiten können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. (Details mit dem Steuerberater klären.)
Entlastungsbetrag der Pflegekasse
Ab Pflegegrad 1: 131 Euro pro Monat für Haushaltshilfe und Alltagsbetreuung. (Direkte Abrechnung in Vorbereitung, Stand 01/2025.)
So gehen wir gemeinsam vor
- Wir klären in einem kostenlosen Gespräch Ihre Situation.
- Wir prüfen, welche Optionen für Sie infrage kommen.
- Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse oder anderen Kostenträgern.
Rechtlicher Hinweis: Alle Angaben zu Beträgen und Paragrafen (§ 38 SGB V, § 39 SGB XI, § 35a EStG) entsprechen dem Stand 07/2025 und werden regelmäßig geprüft. Änderungen durch Gesetzgebung oder Rechtsprechung sind möglich. Diese Seite dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung.
Unsicher, was für Sie gilt?
Interaktive Beratung: Welche Leistungen passen zu Ihnen?
In wenigen Schritten ermitteln Sie Ihre möglichen Ansprüche. Alle Angaben sind unverbindlich, amivio unterstützt Sie bei der Antragstellung.