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Haushaltshilfe für Schwangere über § 38 SGB V in der StädteRegion Aachen
Leistung · StädteRegion Aachen

Unterstützung für Schwangere in Aachen

Haushaltshilfe für Schwangere in der StädteRegion Aachen: Wenn die Schwangerschaft den Alltag schwer macht, ist Schonung wichtig. AmiVio übernimmt Haushalt und Erledigungen, die Krankenkasse zahlt nach § 38 SGB V oft mit.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft

In der Schwangerschaft ist körperliche Schonung wichtig. AmiVio übernimmt Haushalt, Einkäufe und schwere Erledigungen, damit zu Hause nichts liegen bleibt.

  • Haushaltsführung: Reinigung, Wäsche, Ordnung
  • Einkäufe und schwere Erledigungen
  • Begleitung zu Vorsorge- und Arztterminen
  • Unterstützung nach der Geburt, wenn ein Kind versorgt werden muss

Hilfe beim Papierkram

Der Antrag bei der Krankenkasse wirkt oft kompliziert, ist er aber nicht. AmiVio erklärt verständlich, welche Unterlagen nötig sind, und begleitet durch den Ablauf. Mehr zu Ansprüchen und Finanzierung im Förderkompass.

Für wen geeignet

Diese Unterstützung passt zu Ihnen, wenn …

1

Sie wegen Beschwerden oder ärztlicher Empfehlung den Haushalt nicht führen können.

2

Sie sich nach einer Risikoschwangerschaft schonen müssen.

3

Sie nach der Entbindung Unterstützung brauchen, besonders mit Kind im Haushalt.

4

Sie Begleitung zu Vorsorge- und Arztterminen wünschen.

Finanzierung & Kostenträger

Bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe häufig nach § 38 SGB V, in der Regel mit ärztlicher Bescheinigung. (Stand: 01/2025, bitte aktuellen Rechtsstand und Konditionen der Kasse prüfen.) AmiVio unterstützt beim Antrag. Nach Genehmigung erfolgt die Abrechnung direkt mit der Kasse.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Übernimmt die Krankenkasse die Haushaltshilfe in der Schwangerschaft?
Häufig ja. Bei Beschwerden, ärztlicher Empfehlung oder nach einer Risikoschwangerschaft übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit. Die Dauer richtet sich nach der medizinischen Situation, typisch sind 2 bis 8 Wochen, in Einzelfällen auch länger. AmiVio hilft beim Antrag.
Geht das auch nach der Entbindung?
Ja. Auch nach der Geburt besteht Anspruch, etwa nach Kaiserschnitt, bei Komplikationen im Wochenbett oder wenn ein Kind im Haushalt versorgt werden muss. Den genauen Umfang und die Dauer klärt AmiVio mit Ihrer Krankenkasse, häufig sind 4 bis 6 Wochen möglich.
Wobei genau wird geholfen?
Bei der Haushaltsführung (Reinigung, Wäsche, Ordnung), bei schweren Erledigungen, beim Wocheneinkauf und bei der Begleitung zu Vorsorge- und Arztterminen. So bleibt Zeit für Schonung und das Kind.
Wie wird der Antrag gestellt?
Nötig sind eine ärztliche Bescheinigung (Muster 56 oder vergleichbar) und ein kurzer Antrag bei der Krankenkasse. Die Bearbeitung dauert meist 3 bis 7 Werktage. AmiVio erklärt verständlich, welche Unterlagen gebraucht werden, und rechnet nach Genehmigung direkt mit der Kasse ab, Sie leisten keine Vorauszahlung.
Ist auch Hilfe ohne ärztliche Bescheinigung möglich?
Ja, als Privatleistung. Dann tragen Sie die Kosten selbst, können diese aber unter Umständen nach § 35a EStG zu 20 % steuerlich absetzen (max. 4.000 € pro Jahr, Stand 01/2025).
In 5 Schritten

So läuft's ab

Von der ersten Anfrage bis zur Betreuung. Transparent und auf Ihren Bedarf abgestimmt.

Anfrage stellen

Per Telefon, Formular oder E-Mail.

Bedarf klären

Im kurzen Gespräch werden Ort, Bedarf, Häufigkeit und Starttermin geklärt.

Erstgespräch

Ein persönliches, kostenloses Gespräch, auf Wunsch zu Hause.

Planung & Start

Die Termine werden abgestimmt, der Start erfolgt wie vereinbart.

Flexibel bleiben

Klare Absprachen von Anfang an. Anpassungen sind jederzeit möglich.

Kostenlos & unverbindlich

Passende Hilfe finden

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, AmiVio meldet sich persönlich mit einem passenden Angebot.

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